RESOLUTION TENNET-SUEDLINK: Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion

Konkrete Bewertungskriterien für den geplanten Trassenverlauf von SuedLink, statt Vorlage immer neuer Varianten

Nun vorgelegte Trasse durch schützenswerte Natur- und Kulturräume im Raum Schneverdingen wird abgelehnt und ist objektiv nicht umsetzbar

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Moog-Steffens,

wie im Verwaltungsausschuss am 10.11.2014 angekündigt, übersenden wir Ihnen, im Namen der Gruppe SPD/GRÜNE, folgenden Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag der CDU vom 13.10.2014:

Der Rat der Stadt Schneverdingen lehnt den Trassenverlauf, der am 26.09.14 vorgestellten Alternativtrassenkorridore, der sogenannten „SuedLink Trasse“, durch das Gebiet der Stadt Schneverdingen ab.

Der Rat der Stadt Schneverdingen begrüßt ausdrücklich den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg hin zu erneuerbaren Energien. Ab 2022 soll über die geplante neue Gleichstromtrasse der Windstrom aus der Offshoreund Küstenerzeugung verlustarm und kostengünstig nach Süden transportiert werden. Es ist aber festzustellen, dass die vorhandenen Leitungskapazitäten nicht ausreichen, um den Strom, der im Norden der Republik produziert wird (Windenergie) nach Süden zu transportieren. Hierfür sind neue Leitungstrassen erforderlich und diese muss in der für die Bevölkerung und Natur verträglichsten Form hergestellt werden.

Die nun als weitere Variante vorgelegte Trassenführung durchschneidet im Raum Schneverdingen Natur-, Landschaftsschutz-, FFH- und Natura 2000-Gebiete. Allein diese Widerstände verhindern objektiv eine Umsetzung.

Hinzu kommen viel zu nahe Trassenführungen an bewohnten Siedlungen. Unsere gesamte Region würde in ihrer touristischen Entwicklung und der Dorfentwicklungsplanung beeinträchtigt.

Der Rat der Stadt lehnt deshalb die nun neu vorgelegte Trassenführung zum jetzigen Zeitpunkt ab und fordert:

  • sowohl von TenneT TSO GmbH, als auch von den Genehmigungsbehörden, dass die Kriterien und Begründungen für die Auswahl der vorgeschlagenen Grob- und Fein-Trassen offengelegt werden, genauso wie die Bewertungsmaßstäbe und die Gewichtung für die einzelnen Faktoren;

  • dass es anschließend zwangsläufig einen ernst gemeinten Dialog zwischen den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Genehmigungsbehörde im Sinne einer Leitplanung gibt, der nicht nur kleinräumig die Trassen in einer Gemeinde oder einem Landkreis hinterfragt, sondern auch die Trassenführung als Ganzes;

  • dass es zu einer weitgehenden Verlegung als Erdkabel kommt;
  • dass eine Entscheidung für einen Trassenverlauf im gesellschaftlichen Konsens nur aufgrund gemeinsamer und abgestimmter Regeln erfolgen kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen