Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren

Der Landtag wolle beschließen:

Die niedersächsischen Feuerwehren bilden den Mittelpunkt der Brand- und Katastrophenbekämp-fung. Damit sie ihre wichtige Aufgabe erfüllen können, ist eine gute Ausbildung notwendig. Dem Land Niedersachsen obliegen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 NBrandSchG hinsichtlich des Brandschutzes und der Hilfeleistung die Aufgaben, zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie technische Prüfstellen einzurichten und zu unterhalten sowie die Aus- und Fortbildung an den zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtungen durchzuführen. Diese Aufgaben erfüllt das Land mit dem Betrieb der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten in Celle und Loy. Deren personelle und räumliche Kapazitäten reichen gegenwärtig je-doch nicht mehr aus, um dem landesweiten von den Kommunen angemeldeten stark gestiegenen Ausbildungsbedarf an Feuerwehrkräften gerecht werden zu können. Ziel ist es, dauerhaft den tat-sächlichen Bedarf decken zu können.

Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben,

  1. die stufenweise Steigerung der Lehrgangsbedarfsdeckung von 50 % (2015), über 60 % (2016), 70 % und 75 % (2017) hin zu einer dauerhaften Deckung des tatsächlichen Bedarfs ab 2018,
  2. die Realisierung des Bildungs- und Trainingszentrums in Celle Scheuen im 1. Bauabschnitt (BA) bis voraussichtlich 2020,
  3. die Umsetzung des 2. Bauabschnitts des Bildungs- und Trainingszentrums in Celle Scheuen mit der Zielsetzung, diesen unmittelbar im Anschluss an den ersten Abschnitt zu realisieren,
  4. die Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze an der NABK zu erreichen.

Der Landtag wird die benötigten Mittel mit dem Haushalt 2016 bereitstellen.

Begründung
Die bauliche Situation der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Cel-le Scheuen soll in zwei Abschnitten verbessert werden.
Für den ersten Abschnitt sind rund 38 Millionen Euro veranschlagt und bereits bis zum Jahr 2020 im Einzelplan 20 vorgesehen. Für den zweiten Abschnitt, der den Abschluss der Kapazitätserweite-rung, die Übungshalle, das zweite Brandhaus, die Tunnelübungsanlage und weitere Übungsanla-gen sowie den Abschluss der Erweiterung in Loy umfasst, sind rund 52 Millionen Euro erforderlich, die noch nicht etatisiert sind.

Für die Finanzierung beider Bauabschnitte ist ein Teilbetrag des gemäß § 28 Abs. 2 NBrandSchG auf das Land entfallenden Anteils an dem Feuerschutzsteueraufkommen, der 4 Millionen Euro p. a. beträgt, eingeplant.

Für die Fraktion der SPD      Johanne Modder Fraktionsvorsitzende
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen       Anja Piel Fraktionsvorsitzende