Schneverdingen fördert mehr Grün bei Bürgern und Unternehmen

Der Umweltausschuss des Stadtrates hat am 16.3.2023 auf Antrag der Gruppe SPD/Grüne die Förderung von Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken beschlossen. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Ein zuvor auch in der Presse öffentlich angekündigter Änderungsantrag der Gruppe FDP/SWG wurde noch vor Beginn der Sitzung wieder zurück gezogen.

Symbolbild

Die Förderung tritt am 1.4.2023 in Kraft.

Die Stadt Schneverdingen unterstützt die Beschaffung von Gehölzen für private Wohngrundstücke bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro pro Grundstück. Davon profitieren neben Privatpersonen auch Vereine, Unternehmen oder Schulklassen, wenn sie auf einem privaten Grundstück einen einheimischen Baum anpflanzen. Einheimische Bäume stiften einen großen Nutzen als Lebensraum für Tiere.

Ziel der Förderung ist es, Anreize für einen Beitrag zum Klimaschutz zu schaffen und eine ökologische Aufwertung des Siedlungsgebiets zu erreichen. Neben der Bindung von Treibhausgasen ist ein Laubbaum oder ein Großstrauch auch Lebensraum für zahlreiche Arten, produziert Sauerstoff und sorgt über Schattenwurf und Verdunstungskälte für eine Verbesserung des Kleinklimas.

Dr. Günter Meyer (Grüne) wies als Beispiel für die Bedeutung des Kleinklimas auf den Biergarten hin. Ohne die Verdunstungskühle und den Schattenwurf der Laubbäume ist ein derartiges Lokal kaum vorstellbar.

„Die Förderung gilt für die Kernstadt, aber auch ausdrücklich für unsere Ortschaften“, ergänzt Jan-Kosta Recksiek (SPD).

Beide betonen, dass die Gruppe SPD/Grüne mit Sorge betrachtet, dass auch weiterhin Bäume gefällt und diese häufig nicht in Planungen zum Beispiel bei Nachverdichtungen einbezogen werden. Sie appellieren an die Grundstückseigentümer, ihre Bäume wertzuschätzen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Rechnung beziehungsweise den Kassenbeleg für den Kauf eines Baumes beziehungsweise Gehölzes zwecks Erstattung des Kaufpreises bei der Stadt Schneverdingen einreichen. Den Förderkriterien muss dabei entsprochen werden. Die Angabe der Anschrift sowie Vorlage einer Skizze mit eingetragenem Pflanzstandort oder alternativ einem Foto des gepflanzten Gehölzes sollen dabei ausreichen. Es dürfen je nach Eignung für den vorgesehenen Standort größere oder kleinere Bäume oder auch Obstbäume entsprechend der Förderungspflanzliste eingesetzt werden.

 

Anhänge:

Richtlinie zur Förderung von Gehölzpflanzungen

Pflanzliste Gehölzpflanzungen